Küchenmesser und Tafelbesteck können bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Die EU-Kommission zählt Küchen- und Tafelwaren ausdrücklich zu den Lebensmittelkontaktmaterialien. Für B2B-Einkäufer bedeutet das: Nicht nur die Klinge, sondern auch Griff, Beschichtung, Klebstoffe, Bedruckung und vorgesehene Nutzung müssen im Projekt betrachtet werden.
Grundprinzipien der EU-Verordnung 1935/2004
Materialien und Gegenstände sollen unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile in Mengen an Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung unvertretbar verändern oder Geruch und Geschmack beeinträchtigen. Zusätzlich sind gute Herstellungspraxis und – je nach Material – weitere spezifische Vorschriften relevant.
Beschaffungscheckliste
- vollständige Materialbeschreibung für Klinge, Griff, Beschichtung und Klebstoffe
- vorgesehener Lebensmittelkontakt und Nutzungsbedingungen
- Reinigungs-, Temperatur- und Pflegehinweise
- erforderliche Erklärungen oder Prüfberichte je Material und Zielmarkt
- Chargen- oder Artikelkennzeichnung für Rückverfolgbarkeit
- Freigabe von Verpackung, Symbolen und Gebrauchshinweisen
FAQ
Reicht ein Stahlzertifikat für das gesamte Küchenmesser?
Nein. Das Fertigprodukt kann mehrere Materialien und Oberflächen enthalten. Der Nachweisumfang muss den vollständigen Aufbau und die vorgesehene Verwendung berücksichtigen.
Muss jedes Küchenmesser das Glas-Gabel-Symbol tragen?
Die Kennzeichnung hängt davon ab, ob die Zweckbestimmung als Lebensmittelkontaktgegenstand eindeutig ist und welche Informationen für eine sichere Verwendung nötig sind. Die konkrete Ausführung sollte rechts- und produktbezogen geprüft werden.
Produktpfad: Küchenmesser und Küchenmesser-Großhandel. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
